1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig wann und auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristlosen Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.
3. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
3. b) Die Einsparungen bei der gemieteten Ferienwohnung betragen 10 % des Übernachtungspreises.
4. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene
Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
4. b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff. 3 errechneten Betrag zu bezahlen.
4. c) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast
Schadenersatz zu leisten. In diesem Falle muss für den Gast eine gleichwertige Ferienwohnung beschafft werden.
4. d) Wird die Ferienwohnung nicht bis 18.00 Uhr bezogen und wird vom Gast nicht
auf eine spätere Anreise hingewiesen, kann der Vermieter, im Interesse des Gastes,
die Ferienwohnung anderweitig vergeben. (Siehe 4a und 4b)
5. Es ist nicht möglich, Tiere in unserem Haus unterzubringen.
5. a) Die Nutzung von unseren Rädern / Kanus erfolgt auf eigene Gefahr.
6. An- und Abreisetag gelten als je ein halber Miettag und werden als solcher berechnet. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am
Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Mindestmietdauer sind 3 volle Tage.
Wird eine kürzere Mietdauer vereinbart gelten An- und Abreisetag als je 1 Tag. 6 a) Die Zahlung wird spätestens am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit fällig und ist im Voraus zu leisten. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im voraus überwiesen werden.
Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
7. Es besteht seitens des Vermieters Haftungsausschluss, bei Verlust von Wertgegenständen aus der Ferienwohnung.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Husum.
Eine etwaige Haftung des Vermieters ist betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages.
9. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
10. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden. Das Betreten anderer Räume als die dem Gast überlassenen ist dem Gast untersagt.
11. Obhut-, Sorgfalts- Anzeigepflicht und Ruhezeiten
Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen pfleglich und schonend zu behandeln. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Gast.
Der Gast hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume sowie deren ausreichende Beheizung und Belüftung sowie Schutz der Innenräume vor Frost zu sorgen. Nach Beendigung der Beherbergung findet eine Besichtigung der Ferienwohnung statt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer normalen Endreinigung wird der Mehraufwand dem Gast mit 20.- € pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Mehrkosten werden sofort fällig. Der Gast haftet dem Vermieter für Schäden, die durch die Verletzung seiner ihm obliegenden Obhut-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht schuldhaft verursacht werden. Er haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Personen, die sich mit seinem Willen in der Ferienwohnung aufhalten, verursacht werden. Der Gast hat zu beweisen, dass ein Verschulden seinerseits nicht vorgelegen hat. Der Gast darf die angemieteten Räume zu anderen als zu Wohnzwecken nicht benutzen. Die Hauseingangstür /Gargagentür muss grundsätzlich abgeschlossen sein. Durch die Abflussleitungen dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung ist nicht gestattet. Der Gast verpflichtet sich entsprechend den behördlichen Vorschriften, auf die ordnungsgemäße Trennung des Mülls zu achten.
Das Grillen auf dem Balkon ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet.
Fenster und Türen sind bei Regen oder Sturm zu schließen. Ruhezeiten Der Gast muss sich so verhalten, dass niemand durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört wird. Lärm, der außerhalb der Ferienwohnung dringt, ist zu vermeiden. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.
Zurrwiederhandlung der Obhut-, Sorgfalts- Anzeigepflicht und Ruhezeiten wird mit fristlosen Kündigung und mindestens
3-facher Tagesmiete geahndet, sollten Kosten für Reparaturen, Reinigung, Müllentsorgung oder Behördliche Maßnahmen entstehen werden diese dem Gast zusätzlich in Rechnung gestellt.
12. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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